Online-Krankschreibung ohne Video – so funktioniert’s rechtlich und praktisch (2025)
Viele möchten sich digital krankschreiben lassen, ohne an einer Videosprechstunde teilnehmen zu müssen.
Das kann praktische Gründe haben – fehlende Technik, wenig Zeit oder einfach der Wunsch nach Diskretion.
In Deutschland ist eine Online-Krankschreibung ohne Video unter bestimmten Voraussetzungen möglich,
sofern die ärztliche Beurteilung nach geltender Berufsordnung erfolgt.
Hier erfährst du, wie der Ablauf aussieht, wann ein Video erforderlich ist
und was Arbeitgeber bei dieser Form der Krankschreibung beachten sollten.
Weiterführende Informationen
Möchtest du mehr über geprüfte Anbieter, rechtliche Rahmenbedingungen oder typische Anwendungsfälle erfahren?
Wir stellen keine ärztlichen Atteste aus – sondern informieren unabhängig über den Ablauf und die rechtlichen Grundlagen der Online-Krankschreibung.
- Rechtssicherheit bei der Online-Krankschreibung
- Vorteile digitaler Abläufe
- Pflichten für Arbeitnehmer
Geprüfte Anbieter im Überblick:
AU-Schein.de (Dr. Ansay) ·
Docto24 ·
TeleClinic
Hinweis: *Anzeige / Affiliate-Link – ärztliche Leistung erfolgt ausschließlich beim jeweiligen Partneranbieter. Wir vermitteln ausschließlich Informationen. Die ärztliche Entscheidung über eine Krankschreibung trifft stets der jeweilige Telemedizin-Anbieter oder die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.
1. Wie läuft eine Online-Krankschreibung grundsätzlich ab?
Bei der Online-Krankschreibung füllt die Patientin oder der Patient einen medizinischen Fragebogen aus.
Dieser enthält Angaben zu Symptomen, Dauer der Beschwerden und Vorerkrankungen.
Eine Ärztin oder ein Arzt prüft die Angaben und entscheidet,
ob eine Arbeitsunfähigkeit attestiert werden kann.
Wird sie bestätigt, übermittelt die Praxis oder Telemedizin-Plattform die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse.
Die Entscheidung liegt immer bei der Ärztin oder dem Arzt – nicht beim Anbieter oder Algorithmus.
2. Wann ist ein Video nötig – und wann nicht?
Ein Videogespräch ist nur dann erforderlich,
wenn Symptome unklar sind oder eine visuelle Einschätzung medizinisch sinnvoll erscheint.
Bei klaren, typischen Beschwerden – etwa Erkältung, Magen-Darm-Infekt oder Migräne –
kann der Arzt die Angaben auch ohne Video beurteilen.
Diese Vorgehensweise nennt sich asynchrone Fernbehandlung:
Der Patient übermittelt Daten schriftlich, der Arzt prüft sie zeitversetzt.
Laut ärztlicher Berufsordnung (§ 25 MBO-Ä) ist das zulässig,
sofern die Sorgfaltspflicht eingehalten und die Beurteilung dokumentiert wird.
3. Welche Anbieter bieten den Ablauf ohne Video an?
Bekannte Anbieter digitaler Krankschreibungen (Stand 2025) im Überblick:
| Anbieter | Ablaufbeschreibung | Bearbeitungszeit laut Anbieter |
|---|---|---|
| AU-Schein.de (Dr. Ansay) | Digitale Krankschreibung über Online-Fragebogen ohne Video. Ärztliche Prüfung der Angaben und eAU-Übermittlung bei Bestätigung. | meist innerhalb weniger Stunden |
| Docto24 | Online-Anamneseformular mit ärztlicher Prüfung. Je nach Fall Rückfragen oder kurzes Video möglich. Eigenes Partner-System (nicht über Affiliate-Netzwerke). | werktags häufig am selben Tag |
| TeleClinic | Video-Sprechstunde verpflichtend; reine Fragebogen-Verfahren derzeit nicht vorgesehen. | laut Anbieter innerhalb weniger Stunden nach Gespräch |
4. Ist eine Krankschreibung ohne Video rechtlich erlaubt?
Die ärztliche Berufsordnung (§ 25 MBO-Ä) erlaubt eine ausschließliche Fernbehandlung,
wenn sie ärztlich vertretbar ist und die notwendige Sorgfalt gewahrt bleibt.
Grundlage ist, dass die Ärztin oder der Arzt die Angaben nachvollziehen und
eine fundierte Beurteilung treffen kann.
Zudem verlangt § 13a RDG Transparenz bei der Datenverarbeitung:
Patientinnen und Patienten müssen wissen, welche Informationen übermittelt
und wie sie geprüft werden.
Eine Online-Krankschreibung ohne Video ist damit rechtlich möglich –
entscheidend ist immer die individuelle ärztliche Prüfung.
5. Hinweis zur Arbeitgeberakzeptanz
Bei einer Krankschreibung ohne direktes Arztgespräch empfiehlt es sich,
den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren und die ausgestellte Bescheinigung (z. B. als PDF)
kurz abzustimmen. Sollte Unsicherheit bestehen, kann eine Krankschreibung mit Arztgespräch gewählt
oder eine Praxis aufgesucht werden.
Eine Krankschreibung ohne Arztgespräch kann im Streitfall einen geringeren Beweiswert haben.
Die Entscheidung über Lohnfortzahlung liegt im Einzelfall beim Arbeitgeber.
Häufige Fragen zur Online-Krankschreibung ohne Video
Was Patientinnen, Arbeitnehmer und Ärztinnen über asynchrone Online-Krankschreibungen wissen sollten.
Ist eine Online-Krankschreibung ohne Video erlaubt?
Ja, sofern eine ärztliche Beurteilung auf Basis deiner Angaben möglich ist.
Die ausschließliche Fernbehandlung ist laut § 25 MBO-Ä zulässig,
wenn sie medizinisch vertretbar ist und die Sorgfaltspflicht eingehalten wird.
Mehr dazu findest du unter rechtliche Grundlagen.
Wann verlangt ein Arzt ein Video-Gespräch?
Wenn die geschilderten Symptome unklar, neu oder schwer einzuordnen sind,
kann der Arzt oder die Ärztin ein Video-Gespräch anfordern,
um sich ein eigenes Bild zu machen.
Bei klaren, typischen Erkältungen oder Magen-Darm-Infekten genügt meist der Fragebogen.
Siehe Ablauf.
Akzeptiert mein Arbeitgeber eine Krankschreibung ohne Video?
Grundsätzlich ja – die elektronische AU (eAU) wird digital an die Krankenkasse übermittelt.
Dennoch kann der Beweiswert ohne direktes Arztgespräch geringer sein.
Es empfiehlt sich, die Bescheinigung mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Mehr dazu im Abschnitt Arbeitgeberakzeptanz.
Welche Beschwerden eignen sich für eine Krankschreibung ohne Video?
Typische Beispiele sind Erkältung, Magen-Darm-Infekt, Migräne oder leichte Rückenschmerzen.
Bei komplexeren Symptomen oder Verdacht auf schwerwiegende Erkrankungen
wird meist ein Video oder Praxisbesuch empfohlen.
Lies dazu auch den Vorteils-Artikel.
7. Fazit
Eine Online-Krankschreibung ohne Video ist möglich,
wenn die Angaben ärztlich geprüft und die Sorgfaltspflichten eingehalten werden.
Ob ein Video erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab – nicht von der Plattform.
Wer sich digital krankschreiben lässt, sollte darauf achten,
dass der Ablauf transparent beschrieben ist
und die eAU ausschließlich nach ärztlicher Entscheidung erfolgt.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.
Er dient ausschließlich der allgemeinen Aufklärung
über rechtliche und organisatorische Aspekte digitaler Krankschreibungen.