Pflichten des Arbeitnehmers zur Krankmeldung
Auch wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) heute automatisch an die
Krankenkasse übermittelt wird: Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen.
Wer arbeitsunfähig ist, muss dies aktiv und rechtzeitig mitteilen –
eine automatische Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt nicht.
1. Meldepflicht – sofort Bescheid sagen
Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt:
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich die
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
„Unverzüglich“ heißt: ohne schuldhaftes Zögern – also sobald feststeht,
dass man nicht arbeiten kann, im Regelfall noch vor oder spätestens zu Arbeitsbeginn.
Ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder Nachricht über das interne System genügt.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, nicht die Form.
2. eAU ersetzt keine Krankmeldung
Die elektronische AU übermittelt lediglich Daten zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber:
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der ärztlichen Feststellung
- Name und Geburtsdatum der versicherten Person
Wichtig: Diese Daten informieren den Arbeitgeber nicht automatisch
über die Information an den Arbeitgeber an sich. Arbeitnehmer müssen sich daher weiterhin eigenständig krankmelden –
sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Auch wenn die digitale Übermittlung der AU rechtlich anerkannt ist,
herrscht bei vielen Arbeitnehmern Unsicherheit über die rechtliche Gültigkeit der Online-Krankschreibung.
Eine klare Einordnung findest du hier.
3. Fristen und Nachweispflichten
Spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG).
Viele Betriebe verlangen ihn jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag –
maßgeblich ist hier die jeweilige Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag.
4. Sonderfälle
Bei längerer Erkrankung ist eine Folgebescheinigung erforderlich,
die lückenlos an die vorherige anschließt.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Klinik die eAU direkt übermitteln.
Wer im Ausland erkrankt, muss den Arbeitgeber und die Krankenkasse
unverzüglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit vorlegen (§ 5 Abs. 2 EFZG).
5. Konsequenzen bei Verstoß
Wer seine Meldepflicht verletzt, riskiert arbeitsrechtliche Maßnahmen.
Dazu zählen Abmahnung, Kürzung der Lohnfortzahlung
oder im Wiederholungsfall sogar eine fristlose Kündigung.
Auch wenn die digitale AU-Übermittlung rechtzeitig übermittelt wurde, schützt das nicht vor Konsequenzen,
wenn keine persönliche Krankmeldung erfolgt ist.
6. Fazit
Trotz eAU bleibt die Pflicht zur elektronischen Krankmeldung beim Arbeitnehmer.
Nur wer rechtzeitig informiert und die Nachweise fristgerecht einreicht,
wahrt seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Arbeitgeber wiederum sollten ihre internen Regelungen transparent kommunizieren,
um Missverständnisse zu vermeiden.
Wie du vorgehen musst hängt davon ab, ob du akut krank bist, rückwirkend melden musst oder ein Attest brauchst.
Häufige Fragen zu Pflichten
Alles zu Meldefristen, eAU-Abruf und rechtlichen Pflichten für Arbeitnehmer.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber die Krankschreibung mitteilen?
Du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit zu informieren (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Bei Online-Krankschreibungen gilt dasselbe: Die eAU wird automatisch an die Krankenkasse übermittelt,
du musst deinen Arbeitgeber aber trotzdem informieren, dass du arbeitsunfähig bist.
Sieht mein Arbeitgeber, welcher Arzt mich krankgeschrieben hat?
Beim digitalen eAU-Abruf sieht der Arbeitgeber nur Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Diagnose- und Praxisdaten werden im Datensatz nicht übermittelt.
Auf der ausgehändigten Bescheinigung (PDF, Ausdruck oder Foto) sind Arztname und Praxisadresse jedoch wie bei jeder AU erkennbar.
Das ist normal und gesetzlich vorgesehen.
Die eAU bleibt dadurch vollständig gültig.
Mehr dazu unter
Rechtssicherheit.
Wie lange gilt eine Online-Krankschreibung?
Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit und beträgt in der Regel bis zu 3 Kalendertage.
Eine Verlängerung ist nur nach erneuter ärztlicher Beurteilung möglich.
Nähere Infos im Ablauf.
Muss ich die eAU noch selbst an die Krankenkasse schicken?
Nein. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird die eAU direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt.
Du musst dich nicht um eine Papierbescheinigung kümmern.
Mehr zu den Vorteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Wenn du deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig mitteilst,
kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – z. B. eine Abmahnung oder Kürzung der Entgeltfortzahlung.
Informiere dich daher immer sofort, auch bei einer digitalen Krankschreibung.